Gesetzliche Hinweise zur Verpackungsverordnung (VerpackV)

Die Verpackungsverordnung schreibt vor, auch für Online-Shops, dass sich Hersteller und Vertreiber mit ihren erstmals mit Ware befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen an einem Dualen System beteiligen bzw. diese wieder selbst zurücknehmen und verwerten müssen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VerpackV). Diese gilt unter anderen: Für Folien, Luftpolster, Füllmaterial, Kartons, Verbunde, Naturmaterialien, Glas etc. Über das Duale System hat die Landbell AG Easy-Shop die Registrierung und eine 100%-ige Lizenzierung erhalten. Wir sind diesem System beigetreten.

Erklärung der Landbell AG Easy Shop: Die von Ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen wurden flächendeckend von unseren Entsorgungspartnern bei den privaten Endverbrauchern abgeholt und ordnungsgemäß verwertet. Durch Ihre Mengenmeldung kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, die sich durch die Verpackungsverordnung ergibt.